FILAPRINTS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FilaPrints GbR | Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FilaPrints GbR, Kerkrader Str. 11, 35394 Gießen (nachfolgend "FilaPrints") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von 3D-Druckleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, FilaPrints stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
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Angebote von FilaPrints sind freibleibend und unverbindlich.
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Der Auftraggeber gibt durch Übersendung einer Bestellung oder Auftragsbestätigung ein verbindliches Angebot ab.
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Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von FilaPrints per E-Mail oder durch Beginn der Leistungsausführung.
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Grundlage der Kalkulation sind die vom Auftraggeber übermittelten Dateien (STEP, STL, 3MF) sowie die vereinbarten Spezifikationen. Änderungen nach Auftragsbestätigung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
§ 3 Leistungsumfang
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FilaPrints erbringt 3D-Druckleistungen im FDM-Verfahren mit technischen Kunststoffen gemäß den jeweils vereinbarten Spezifikationen.
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Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern nicht gesondert vereinbart: Konstruktion und CAD-Erstellung, Resin-Druck (SLA/MSLA), Metalldruckverfahren, Spritzguss sowie Oberflächenbehandlungen über die Stützstrukturentfernung hinaus.
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Zusatzleistungen (z. B. CAD-Konstruktion, Oberflächenglättung, Gewindeeinsätze) werden gesondert vereinbart und kalkuliert. Das Eigentum an den dabei entstehenden Unterlagen richtet sich nach § 12.
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FilaPrints behält sich vor, für die Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt FilaPrints vollständige und druckfähige Konstruktionsdaten (STEP, STL oder 3MF) zur Verfügung. Für Fehler, die auf mangelhafte oder fehlerhafte Dateien zurückzuführen sind, übernimmt FilaPrints keine Haftung.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, technische Anforderungen, Einsatzbedingungen und Qualitätskriterien vollständig und korrekt anzugeben. Fehlende Informationen können zu Mehraufwand und Mehrkosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
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Korrekturen und Freigaben sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung durch FilaPrints zu erteilen. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlung
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Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
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Bei Aufträgen über 500 € netto behält sich FilaPrints die Vereinbarung einer Anzahlung von bis zu 25 % vor.
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
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Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Lieferung und Versand
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Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Die Standardlieferzeit beträgt 5–7 Werktage nach Auftragsbestätigung und Eingang vollständiger Unterlagen.
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Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. FilaPrints wählt Versanddienstleister und Verpackung nach eigenem Ermessen, sofern keine besonderen Anforderungen vereinbart wurden.
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Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
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Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von FilaPrints berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 6a Stornierung und Auftragsabbruch durch den Auftraggeber
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Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss bedarf der Textform.
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Bei Stornierung vor Beginn der Leistungsausführung werden bereits angefallene Kosten (z. B. Konstruktion, Materialbeschaffung, Auftragsvorbereitung) in Rechnung gestellt.
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Bei Stornierung nach Beginn der Leistungsausführung ist FilaPrints berechtigt, die bis zum Eingang der Stornierung angefallenen Leistungen, das verbrauchte und verbindlich beschaffte Material sowie die durch die Maschinenbindung entstandenen Kosten abzurechnen. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauteile werden vollständig berechnet.
§ 7 Gefahrübergang und Abnahme
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Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bauteile unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
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Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung, schriftlich zu rügen.
§ 8 Gewährleistung
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FilaPrints gewährleistet, dass die gelieferten Bauteile den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Maßgeblich sind die im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgehaltenen Parameter.
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Fertigungsbedingte Maßabweichungen von ±0,2 mm (bei technischen Kunststoffen ggf. abweichend) sowie materialspezifische Oberflächenstrukturen gelten nicht als Mangel, sofern sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
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Im Falle eines Mangels hat FilaPrints das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus einer von FilaPrints übernommenen Garantie. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Mängeln, die auf fehlerhafte oder unvollständige Konstruktionsdaten des Auftraggebers, unsachgemäße Verwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
§ 9 Haftung
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FilaPrints haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FilaPrints nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
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Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfälle ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von FilaPrints.
§ 11 Schutzrechte, Vertraulichkeit und Referenznutzung
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Der Auftraggeber sichert zu, dass die übermittelten Konstruktionsdaten frei von Rechten Dritter sind oder er zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt FilaPrints von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
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FilaPrints behandelt alle übermittelten Konstruktionsdaten und Projektinformationen vertraulich und gibt diese nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter.
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FilaPrints ist berechtigt, den Auftraggeber mit Firmennamen, Rechtsform und Branchenzugehörigkeit als Referenzkunden zu nennen, insbesondere auf der Website www.filaprints.com, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und in vergleichbaren Geschäftsunterlagen. Diese Nennung erfolgt ausschließlich als allgemeine Kundennennung ohne Zuordnung zu konkreten Aufträgen, Bauteilen oder Projektinhalten.
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FilaPrints ist berechtigt, Fotos der gefertigten Bauteile sowie technische Eckdaten (z. B. Material, Druckverfahren, Anwendungsbereich, Stückzahl) zu Referenz- und Marketingzwecken zu veröffentlichen. Diese Darstellungen erfolgen anonymisiert und ohne Nennung des Auftraggebers. Eine Verknüpfung von Projektreferenz und Kundennamen findet ausdrücklich nicht statt; sie bedarf einer gesonderten schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
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Kundenliste nach Absatz 3 und Projektgalerie nach Absatz 4 werden getrennt geführt und veröffentlicht. Aus der Darstellung darf für Dritte keine Zuordnung erkennbar werden, welches Bauteil oder Projekt von welchem Auftraggeber stammt.
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Die Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers, die namentliche Verknüpfung einzelner Projekte mit dem Auftraggeber sowie die Veröffentlichung von Fallstudien, Zitaten oder Testimonials erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.
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Der Auftraggeber kann der Nennung als Referenzkunde nach Absatz 3 sowie der anonymisierten Projektveröffentlichung nach Absatz 4 jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform an info@filaprints.com zu richten. Nach Eingang des Widerspruchs entfernt FilaPrints die betreffenden Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen, aus aktiv betriebenen Veröffentlichungen. Bereits gedruckte Materialien und archivierte Bestände bleiben hiervon unberührt.
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Wurde mit dem Auftraggeber eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen oder hat der Auftraggeber das Projekt ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet, sind Absätze 3 und 4 nicht anwendbar. Eine Veröffentlichung ist in diesen Fällen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 12 Von FilaPrints erstellte Konstruktions- und Fertigungsunterlagen
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Alle von FilaPrints im Rahmen eines Auftrags erstellten Konstruktionsleistungen, CAD-Modelle, technischen Zeichnungen, Slicer- und Fertigungsdaten sowie sonstigen technischen Unterlagen bleiben urheber- und eigentumsrechtlich FilaPrints vorbehalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Konstruktionsleistung gesondert nach § 3 berechnet oder im Rahmen eines Fertigungsauftrags erbracht wurde. Absatz dieser Regelung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die vom Auftraggeber übermittelten Daten im Sinne des § 11 Abs. 2.
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Mit der Lieferung gefertigter Bauteile erwirbt der Auftraggeber ausschließlich das Eigentum an den physischen Bauteilen. Von FilaPrints erstellte Konstruktionsdaten, CAD-Dateien und technische Zeichnungen sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
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Ein Anspruch auf Herausgabe der in Absatz 1 genannten Unterlagen besteht nicht. Auf Wunsch des Auftraggebers kann FilaPrints diese ganz oder teilweise überlassen; Umfang, Detailtiefe (z. B. reduzierte Schnittstellenzeichnung oder vollständige Fertigungszeichnung) und Vergütung werden in diesem Fall gesondert schriftlich vereinbart.
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Überlassene Unterlagen dürfen ausschließlich für den schriftlich vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte sowie die Verwendung zur eigenen oder durch Dritte erfolgenden Fertigung der Bauteile ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FilaPrints nicht gestattet.
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Eine über Absatz 4 hinausgehende Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von FilaPrints, abrufbar unter www.filaprints.com/datenschutz.
§ 14 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz von FilaPrints (Gießen).
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.